Viele Menschen sind noch immer der Meinung, dass für ein Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück keine Baugenehmigung erforderlich sei. Dies ist jedoch eine völlig falsche Annahme. Ob man die spezielle Erlaubnis einer Behörde braucht oder einen Bauantrag stellen muss, hängt vor allem davon ab, wie groß das Gartenhaus ist und wie es mit der Ausstattung aussieht. Bislang gibt es in Deutschland diesbezüglich keine einheitlichen Regelungen. So ist beispielsweise in Niedersachsen keine Baugenehmigung erforderlich, sofern die Größe 40 m³ nicht überschreitet, in Brandenburg sind es sogar 75 m³. In einigen anderen Bundesländern kommt es auch darauf an, wie groß die Grundfläche ist oder ob eine Toilette in das Haus integriert werden soll. Um sicherzugehen, ob speziell für das eigene Grundstück Genehmigungen erforderlich sind, erkundigt man sich am besten bei der Gemeinde beziehungsweise beim lokalen Bauamt. Unser Gartenhaus ALEX – 3,00 x 2,50m braucht keine Baugenehmigung. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema sind wir auch gerne für Sie da. Hier finden Sie unsere Gartenhaus Beratung.
Achten Sie auf den Bebauungsplan
Die für den Bau des Gartenhauses zuständige Behörde händigt an die Grundstücksbesitzer Bebauungspläne aus. Sie geben die exakten Baugrenzen auf dem eigenen Grundstück an. Wenn man das Gartenhaus innerhalb des Grundstücks bauen möchte, wird die Grenze in einer gestrichelten Linie angezeigt. In diesem Bereich kann man das Gartenhaus also problemlos errichten. Wenn es um den Bau von Schuppen oder Lauben geht, ist die Bebauung in einigen Ausnahmefällen auch außerhalb der Baugrenze möglich. Entscheidend sind hier unter anderem die Abmessungen des Gartenhauses: Ist es nicht höher als 3 m, so kann dieses kleinere Häuschen auch meist ohne Probleme unmittelbar an der Baugrenze errichtet werden. Doch Vorsicht: Soll das Haus eine Toilette, eine Kochstelle und einen Wohnraum bekommen, so muss ein Mindestabstand von 3 m zur Baugrenze zwingend eingehalten werden – dies ist zumindest in den meisten Gemeinden der Fall. Erkundigen Sie sich auch hierzu unbedingt im Vorfeld, bevor Sie mit dem Bau beginnen.
Gartenhäuser in Kleingartenkolonien
Es gibt einige spezielle Regelungen, die explizit für den Bau von Gartenhäusern in Kleingartenanlagen gelten. Hier greift das sogenannte Bundeskleingartengesetz, welches vorschreibt, dass ein Gartenhaus maximal eine Grundfläche von 24 m² aufweisen darf. Weiterhin ist es nicht erlaubt, das Häuschen dauerhaft als Wohnbereich zu nutzen. In einigen Kleingrtenkolonien ist zudem festgeschrieben, ob das Haus selbst errichtet werden muss – tatsächlich sind nicht überall Fertighäuser und Bausätze für Gartenhäuser erlaubt.
Weihen Sie den Nachbarn ein
Nachbarschaftsstreit ist kein Spaß – und er kann doch schneller entstehen, als man denkt. Wenn man ein Gartenhaus kaufen möchte, ist es daher sinnvoll, mit den Nachbarn zu sprechen, ehe man den Bau konkretisiert. Natürlich könnte man alle gesetzlichen Regelungen einhalten und das Haus einfach bauen, doch manchmal fühlen sich Nachbarn davon schnell überrumpelt. Besser ist es daher, wenn Sie die Baupläne vorab mit dem Nachbarn besprechen. So sind auch die Chancen größer, dass er nichts gegen einen Bau direkt an der Baugrenze hat.